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Karsruhe 16.06.2010
Bundegerichtshof erleichtert Mieterhöhungen für Vermieter!

Der BGH hat mit einem neuen Urteil die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung durch Anpassung an die ortübliche Vergleichmiete vereinfacht. Der BGH stellt zum einen klar, dass ein einfacher Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung ausreicht. Zum anderen lässt er es in dem verhandelten Fall sogar ausreichen, dass der Vermieter einen Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbarstadt seinem Mieterhöhungsverlangen beifügte.

=> Zur Pressemitteilung des BGH



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