Notar
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Bei dieser Tätigkeit stellt der Notar sicher, dass die Urkundenbeteiligten sich des Inhalts und der juristischen Tragweite ihrer Erklärungen bewusst sind und dass ihr erklärter Wille unzweideutig festgehalten wird.
Der Notar ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit zur unbedingten Neutralität verpflichtet. Dies unterscheidet die notarielle Tätigkeit von derjenigen des Rechtsanwalts, der die Interessen seines Mandanten einseitig zu vertreten hat.
Das Amt des Notars wird in Niedersachsen als unselbständiger Nebenberuf ausgeübt.
Unsere Rechtsanwälte und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern sowohl als verschwiegene und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als auch für Beurkundungen jeder Art, sowie Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zur Verfügung.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar bereits gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen: