Unser Profil
Die Rechtsanwalts- und Notarskanzlei Bülte - Quick -Bergmann bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen eine umfangreiche Betreuung und Vertretung in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten.
Durch die Aufteilung der durch uns betreuten Rechtsgebiete auf insgesamt fünf Rechtsanwälte, ist eine Spezialisierung möglich, die in kleineren Kanzleien nur schwerlich gewährleistet werden kann. Jeder der hier tätigen Anwälte bildet sich kontinuierlich fort und kann durch die Konzentration auf wenige Rechtsgebiete einen hohen Grad der Spezialisierung erreichen. Dies wird auch durch die mittlerweile 6 Fachanwaltstitel dokumentiert, die von den hiesigen Rechtsanwälten geführt werden.
Im Vordergrund stehen die individuellen Interessen unserer Mandanten. Daher beziehen wir stets die wirtschaftlichen oder unternehmerischen Ziele unserer Mandanten ebenso wie die persönlichen Hintergründe in unsere anwaltliche Tätigkeit mit ein.
Wir bieten Ihnen sowohl die außergerichtliche wie auch gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen in Rechtsstreitigkeiten, in der Abwicklung von Schadensfällen und bei der schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Forderungseinzug und in der Zwangsvollstreckung. Daneben gehört zu unserer Tätigkeit für Sie auch die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die vorbeugende Beratung zur Streitvermeidung.
Wir können Sie bundesweit vor den zuständigen Gerichten vertreten.
Termine im Großraum Osnabrück, Bramsche, Bersenbrück, Münster, Oldenburg, Bad Iburg, Vechta, Bielefeld, Delmenhorst, Diepholz, Westerkappeln, Hannover, Ostwestfalen, Ibbenbüren, Rheine, Emsland, nördliches Ruhrgebiet usw. werden von uns in jedem Fall persönlich wahrgenommen. Soweit es einmal wirtschaftlich nicht sinnvoll sein sollte, einen weit entfernten Termin von hier aus wahrzunehmen, beauftragen wir einen örtlich ansässigen und auf dem jeweiligen Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt für eine Terminswahrnehmung in Untervollmacht.
Weiterhin decken wir den gesamten notariellen Bereich ab, wie Gesellschaftsgründungen und -verkäufe, Immobilienverkäufe und -übertragungen, sowie Nachlassregelungen, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen etc.