Rechtsgebiete (A-Z)
Das Individual-Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz. Weiterhin versteht man hierunter die Entlohnung und den Urlaubsanspruch des einzelnen Arbeitnehmers.
Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Betreut durch: Volker Quick
Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten.
Betreut durch: Philip Quick
Hierunter versteht man das Bauvertragsrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen und die Grundzüge des öffentlichen Baurechts.
Betreut durch: Norbert Bülte
Das Familienrecht ist der Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Betreut durch: Norbert Bülte und Nicolas Tenfelde
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Betreut durch: Norbert Bülte, Volker Quick und Nicolas Tenfelde
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Es geht den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches vor.
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts, v.a. die Regelungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft, Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Betreut durch: Volker Quick
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Ähnlich verwendete, teils veraltete und bedeutungsähnliche Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt.
Betreut durch: Volker Quick und Nicolas Tenfelde
Das Mietrecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern, das Wohnungseigentumsrecht ist immer dann zu beachten, wenn es um das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geht.
Betreut durch: Philip Quick
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln, die insbesondere auch im Straßenverkehr mit einer Geldbuße geahndet wird.
Betreut durch: Martin Bergmann
Als Reiserecht versteht man diejenigen Normen einer Rechtsordnung, die spezifische Rechte und Pflichten von Reisenden einerseits und Beförderungsunternehmen sowie Reiseveranstaltern andererseits vorgeben.
Betreut durch: Philip Quick
Das Sozialrecht umfasst Leistungen der „klassischen“ Sozialhilfe (SGB XII), der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB XII). Unter Sozialversicherungsrecht versteht man das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB IX), der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der Rentenversicherung (SGB VI) und der Arbeitslosenversicherung (SGB III).
Betreut durch: Nicolas Tenfelde
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Betreut durch: Martin Bergmann
Unter Straßenverkehrsrecht versteht man die Gesamtheit der Vorschriften, die die Voraussetzungen und die Art der Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch Fahrzeuge und Fußgänger zu Zwecken des Verkehrs regeln.
Betreut durch: Martin Bergmann
Hierunter versteht man im Wesentlichen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Abwehr solcher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Betreut durch: Martin Bergmann
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.
Betreut durch: Philip Quick
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Disziplinarrecht, Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Straßenverkehrsrecht, Wasserrecht).
Betreut durch: Nicolas Tenfelde
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).
Betreut durch: Volker Quick